Branchenlohn statt allgemeiner Mindestlohn
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. In der Gebäudereinigung greifen jedoch für die erfassten Tätigkeiten die höheren, bundesweit einheitlichen Branchenwerte. Auftraggeber sollten bei auffällig niedrigen Angeboten deshalb genau hinsehen.
- Lohngruppe 1 ab 1. Januar 2026: 15,00 Euro
- Lohngruppe 6 ab 1. Januar 2026: 18,40 Euro
- Laufzeit der 10. GebäudeArbbV bis 31. Dezember 2026
Was das für Angebote bedeutet
Der Stundenlohn ist nicht identisch mit dem Verkaufspreis. Zusätzlich fallen Arbeitgeberanteile, Urlaub, Ausfallzeiten, Objektleitung, Material, Maschinen, Anfahrt, Verwaltung und Qualitätssicherung an. Ein professionelles Angebot muss diese Kosten tragen können.
Ein niedriger Preis ist nicht automatisch unseriös. Er sollte aber durch effiziente Abläufe, passende Technik und eine nachvollziehbare Leistungsmenge erklärbar sein – nicht durch unrealistische Zeitansätze.
Faire Vergabe schützt die Leistung
Ein sauber definiertes Leistungsverzeichnis und eine Plausibilitätsprüfung schaffen bessere Voraussetzungen für stabile Teams und konstante Qualität. Preis, Organisation, Vertretungskonzept und Kontrollsystem sollten gemeinsam bewertet werden.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Unterhaltsreinigung 2026?
Für die erfassten Tätigkeiten der Lohngruppe 1 beträgt der Branchenmindestlohn seit 1. Januar 2026 15,00 Euro brutto pro Stunde.
Warum kostet eine Reinigungsstunde deutlich mehr?
Zum Lohn kommen sämtliche Arbeitgeber-, Betriebs-, Material-, Organisations- und Ausfallkosten des Dienstleisters.
Quellen und Stand
Redaktionell geprüft am 14. August 2026. Externe Quellen öffnen in einem neuen Fenster.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Branchenmindestlöhne Bundesregierung: gesetzlicher Mindestlohn 2026Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, technische oder hygienefachliche Einzelfallberatung.